ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
FERIENDORF „LES SENTIERS DU CAUSSE""


Der Vertrag bezieht sich auf die ausschließliche Nutzung eines Hauses zur saisonalen Vermietung. Der unterzeichnende Mieter (Kunde) kann in keinem Fall ein Recht darauf geltend machen, am Ende der im Vertrag angegebenen Mietdauer in den Räumlichkeiten zu bleiben.


1) Die Reservierung wird wirksam, wenn:

• Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet an den Eigentümer zurückgesandt, zusammen mit einer Anzahlung in Höhe von 25 % des Betrags des gewählten Aufenthalts
dies innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Versanddatum.
• Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen durch den Kunden und der internen Regelungen des Feriendorfes.
• Der Eigentümer bestätigte den Vertrag (je nach Verfügbarkeit) und schickte eine Kopie per Post oder Computer (E-Mail) an den Kunden zurück.

2) Restbetrag des Aufenthalts:

• Die Zahlung erfolgt spätestens einen Monat vor Ihrer Ankunft. Andernfalls wird die Reservierung storniert und die geleistete Anzahlung verbleibt in voller Höhe im Feriendorf LES SENTIERS.
AUS DER CAUSSE.
• Im Falle einer verspäteten Reservierung, bei der keine Anzahlung geleistet werden kann, wird der gesamte Aufenthalt bei der Reservierung verlangt.

3) Akzeptierte Zahlungsmethode für die Reservierung und den Restbetrag des Aufenthalts:

• Bankschecks, Urlaubsgutscheine, E-Connect-Urlaubsgutscheine, Bargeld
• Banküberweisung (national und international)
BIC: CCBPFRPPTLS
IBAN: FR76 1780 7008 0445 4216 4329 761

4) Zahlung der Gebühren:

• Kurtaxe: Zuzüglich bei der Ankunft pro Erwachsener und Tag.
• Strom und Wasser: im Mietpreis inbegriffen. Um Missbrauch zu vermeiden, ist der Stromverbrauch in der Neben- und Mittelsaison auf einen täglichen Verbrauch von 50 kWh pro Anmietung begrenzt
(Zählerablesung bei An- und Abreise gemeinsam durchgeführt). Abrechnung mit 0,15 € pro zusätzlicher kWh. Zur Information: der tägliche Verbrauch eines Hauses
70 m² sind im Durchschnitt 40 kWh, davon entfallen 30 auf Heizung und Energielieferanten.

5) Stornierung*: * Siehe Abschnitt Versicherung

• Stornierungen müssen per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
• Im Falle einer Stornierung durch den Kunden und ohne Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird die Zahlung des gesamten Aufenthalts fällig, wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, die Unterkunft zu vermieten.
Haus im selben Zeitraum. Erfolgt die Stornierung weniger als einen Monat (30 Tage) vor dem Ankunftsdatum des Kunden, behält der Eigentümer, auch im Falle einer Neuvermietung,
die Anzahlung geleistet.
• Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer des Feriendorfes LES SENTIERS DU CAUSSE werden die vom Kunden gezahlten Beträge zurückerstattet.
• Nach einem Zeitraum von 24 Stunden ab dem geplanten Ankunftsdatum der Reservierung und ohne vorherige Information des Kunden behält sich der Eigentümer das Recht vor, über die Miete zu verfügen
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung des Mietvertrags auf Initiative des Kunden erfolgte und der gezahlte Betrag beim Feriendorf LES SENTIERS DU CAUSSE verbleibt.

6) An- und Abreise:

• Die gemieteten Räumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr zur Verfügung.
Jede Ankunft nach diesem Zeitfenster muss gemeldet werden (nur telefonisch unter 06.32.54.45.12 / 05.65.24.23.00).
• Wir garantieren nicht, dass die Mietobjekte (Häuser) vor 16:00 Uhr zugänglich sind. Nach dem Gang zur Rezeption ist jedoch der Zugang zum Schwimmbad und zu den Aktivitäten vor Ort (Bowlingbahn usw.) möglich.
sind erlaubt.
• Mietobjekte (Häuser) müssen am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden.
• Sollte der Mieter seine Anreise verzögern oder seinen Aufenthalt verkürzen, verbleibt der Mietpreis beim Eigentümer, es wird der gesamte Aufenthalt in Rechnung gestellt* (Nr
Erstattung).
* Sofern der Grund nicht durch eine vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist (Kapitel Versicherung).

7) Inventar und Inventar:

• Am Tag Ihrer Ankunft liegt in jedem Mietobjekt ein Inventarblatt für Sie bereit. Es obliegt dem Anreisenden (Kunden), eventuelle Unregelmäßigkeiten noch am selben Tag zu überprüfen und ggf. noch am selben Tag an die Rezeption des Feriendorfes zu melden, damit diese so schnell wie möglich behoben werden können.
• Die Inventarisierung erfolgt gemeinsam durch den Kunden und den Eigentümer (bzw. dessen Beauftragten) bei Bereitstellung des Mietobjekts und Übergabe der Schlüssel.
Es stellt die einzige Referenz im Streitfall dar.
• Eine Anzahlung von 250.00 € (Bankscheck nicht eingelöst) wird bei der Ankunft vom Kunden verlangt und ihm am Abreisetag zwischen 7:00 und 10:00 Uhr nach der Inventarisierung der Einrichtungsgegenstände und der Rückgabe der Mietschlüssel zurückerstattet . Mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers wird im Falle einer vorzeitigen Abreise, die eine Überprüfung am selben Tag verhindert, diese Kaution (Garantie) innerhalb einer Frist von höchstens zwei Wochen an den Kunden zurückerstattet, gegebenenfalls abzüglich der dafür erforderlichen Schäden und Kosten die Wiederherstellung der gemieteten Räumlichkeiten oder Geräte.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahlung keine Haftungsbeschränkung darstellt, der Unterzeichner (Kunde) muss über eine persönliche Haftpflichtversicherung verfügen (siehe Absatz
Versicherung).
• Die Reinigung des Mietobjekts (Hauses) liegt während der Mietzeit und vor der Abreise in der Verantwortung des Kunden. Es muss in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zurückgegeben und wie bei der Ankunft verstaut (entsorgt) werden, andernfalls wird von der Kaution ein Betrag in Höhe der im Mietvertrag angebotenen Reinigungsoption einbehalten (50,00 €).

8) Belegung der Miete:

• Alle Reservierungen sind personengebunden und können unter keinen Umständen übertragen oder untervermietet werden.
• Die Vermietung eines Hauses ist für maximal sechs Personen (einschließlich Kinder) vorgesehen. Wenn die Anzahl der Bewohner höher ist, kann der Eigentümer zusätzliche Kunden ablehnen und je nach Verfügbarkeit des Feriendorfs die Vermietung eines zweiten Hauses vorschreiben Während dieser Zeit und zum aktuellen Tarif wird als letztes Mittel, abhängig von der Zusammensetzung der Familie und nach ausschließlicher Zustimmung des Eigentümers, ein Beitrag von 20,00 €/Tag und pro weitere Person verlangt, andernfalls kommt der Vertrag zustande Der Mietpreis verbleibt in diesem Fall zu Lasten des Kunden beim Eigentümer.
• Der Eigentümer gestattet nicht das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder anderen gastfreundlichen Unterkünften in der Nähe der Mietobjekte und auf dem Gelände des Feriendorfes.

9) Spezielle Urlaubsversicherung:

Wir laden den Kunden ein, zu prüfen, ob er über seine Privatversicherung davon profitiert.
• Resort-Haftpflichtversicherung* (oder Mietrisiken),
• Reiserücktritts-, Unterbrechungs- und Verspätungsversicherung.
Mit Villages de Gîtes bieten wir eine Gritchen-Rücktrittsversicherung an, die all dies abdeckt. Sie können sie direkt hier abschließen: https://www.souscription.safebooking.com/les-sentiers-du-causse/

* Diese Versicherungen bleiben finanziell niedrig und garantieren Ihnen einen ruhigen Aufenthalt. Es wird dringend empfohlen, sie abzuschließen.

10) Tiere:

• Im Feriendorf sind nur Hunde und Katzen erlaubt. Wir akzeptieren nicht mehr als ein Tier pro Miete. Kampfhunde (1. und 2. Kategorie) sind verboten.
• Ein aktueller Impfpass (gültiger Tollwutschutz) ist obligatorisch und wird am Tag Ihrer Ankunft an der Rezeption abgefragt.


11) Bildrechte:

• Das Feriendorf darf im Rahmen seiner Kommunikation Fotos oder Videos von Kunden und Besuchern anfertigen, ohne dass etwas anderes angegeben ist. Der Kunde räumt dem Feriendorf LES SENTIERS DU CAUSSE seine Bildrechte ein.

12) Besucher:

• Es handelt sich um eine Person, ob Erwachsener oder Kind, die von einem nicht in der Reservierung registrierten Bewohner für einen Tag oder höchstens eine Nacht untergebracht wird.
Der Besucher muss sich an der Rezeption anmelden , ohne dass zusätzliche Kosten entstehen (außer der Kurtaxe bei Übernachtung).
• Die Mietkapazität für die Nacht darf nicht überschritten werden (maximal 6 Personen).
• Im Falle einer Verlängerungsnacht gilt die Person nicht mehr als Gast und muss den Betrag von 20,00 € pro Tag sowie die Kurtaxe bezahlen.

13) Interne Vorschriften :

• Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Feriendorfes LES SENTIERS DU CAUSSE einzuhalten, die an der Rezeption ausliegt und auf Anfrage erhältlich ist.

14) STREITIGKEIT – VERBRAUCHERVERMITTLUNG:

Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Kunden und dem Unternehmen werden sie sich bemühen, diese gütlich beizulegen (der Kunde sendet eine schriftliche Beschwerde an den Verkäufer). Kommt keine gütliche Einigung zustande oder erfolgt keine Antwort des Gewerbetreibenden innerhalb einer angemessenen Frist von einem Monat, hat der Verbraucherkunde im Sinne von Artikel L.133-4 des Verbraucherschutzgesetzes die Möglichkeit, kostenlos einzutreten Wenn keine Meinungsverschiedenheit bestehen bleibt, wird der zuständige Mediator in die von der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Verbrauchermediation gemäß Artikel L erstellte Liste der Mediatoren aufgenommen.615-1 des Verbraucherschutzgesetzes, nämlich: The Professional Mediation Company – www.mediateur-consommation-smp.fr – 24 rue Albert de Mun – 33000 Bordeaux.

„Gut für die Einigung""

Datum, Unterschrift: